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Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) schreibt vor eine vollständige Firmenanschrift für Inverkehrbringer auf die Zuckertüten aufzudrucken, die auch in die Gestaltung integriert werden kann.
Ausführung: weißes Recycling-Papier, braunes Papier oder glänzendes Papier.
Karton-Inhalt: 1.000 oder 2.000
Nettogewicht: 3,6 g.
Kartongewicht: 4,2 kg (bei 1.000 Portionen pro Karton), 8,2 kg (bei 2.000 Portionen pro Karton)
Kartons pro Palette: 99 (bei 1.000 Portionen pro Karton), 63 (bei 2.000 Portionen pro Karton)
Restlaufzeit: ohne. Bei sachgerechter Lagerung hat Zucker kein Verfallsdatum.
Der Siegelrand ist nur bedingt bedruckbar. Bitte beachten Sie dass Schriften oder wichtige Bildelemente nicht zu nah am Rand platziert werden. Auf dem Zuckertüten-Siegelrand werden standardmäßig Schneidemarken, ggf. Passermarken, und Herstellungscode mitgedruckt, die produktionstechnisch notwendig sind. Produktionstechnisch bedingt kann es dazu kommen, dass einige Zuckertüten leicht schräg geschnitten werden oder geringe Mengen Zucker lose im Karton vorzufinden sind. Bei einem mehrfarbigen Druck können Passerschwankungen von einigen Millimetern auftreten. Weitere Informationen bezüglich der Zuckertüten-Qualität im Flexodruck finden Sie in unserem Druckverfahren-Ratgeber.